Ab 4.3.2022 gilt in unserer Halle wieder die 3G-Regel

Es dürfen nur Personen mit einem Impf- oder Genesen-Nachweis die Innenräume betreten. Nicht vollständig Geimpfte Personen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen. Weiterhin dürfen Personen mit einem negativen Testergebnis eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).

Die Kontaktdatenverfolgung entfällt ab 10.2.2022

Die Nachweise hat jeder Spieler bei sich zu führen und auf Verlangen bei Kontrollen vorzuweisen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können zum Ausschluss aus dem Spielbetrieb führen.

Corona-Beauftragter des TC Rot-Weiss Bremerhaven ist
Kai Kampen – Tel. +49 170 8111709
Sein Vertreter ist Michael Friede Tel. +49 171 1980756.


Der Vorstand 

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