Platz- und Spielordnung der Außenanlage

Rechte und Pflichten

1.1 Die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Gastspieler bei der Benutzung der Anlage und sonstigen Einrichtungen des Vereins bestimmen sich nach den folgenden Regelungen.
1.2 Den Anordnungen des Vorstandes ist Folge zu leisten: dieser übt das Hausrecht durch den 1. Vorsitzenden (in Abwesenheit durch ein anderes Vorstandsmitglied) aus.
1.3 Die Einrichtungen des Vereins sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung auf der Anlage zu sorgen; alle Mitglieder helfen freiwillig bei der Instandhaltung und Pflege der Anlage.
1.4 Wer die Anlage als Letzter verlässt, sorgt dafür, dass Gebäude und Anlage verschlossen werden, und schaltet die Beleuchtung aus. Mitgliedern wird unter besonderen Bedingungen und gegen Zahlung eines Pfands von zur Zeit EUR 30,00 ein Schlüssel für die gesamte Anlage überlassen.

Gefahrenabwehr

1.5 Wer auf der Anlage einen Gefahr bringenden Zustand erkennt oder glaubt, einen solchen erkannt zu haben, ist verpflichtet, sich nach besten Kräften und bestem Wissen zu bemühen, Schäden zu verhindern. Gelingt es dem Mitglied nicht, die Gefahr abzuwenden, oder erscheint Selbsthilfe zwecklos, so ist Hilfe anzufordern und der Vorstand zu benachrichtigen. Besteht Feuergefahr oder ist ein Brand ausgebrochen, so ist die Feuerwehr zu rufen. Hat ein Mitglied sich ernsthaft verletzt, so ist ärztliche Hilfe zu rufen. Die Weisungen der Ärzte sind zu befolgen. Notruftelefone befinden sich in der Halle an der Frontseite zwischen den beiden Plätzen und im Vereinshaus vor dem Geschäftszimmer.
1.6 Hunde sind an der Leine zu führen! Der Aufenthalt von Tieren in den Gebäuden ist nicht gestattet!
1.7 Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes zulässig.
1.8 An Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen Tabak und alkoholische Getränke nicht ausgegeben werden. Der Genuss alkoholhaltiger Getränke sowie das Rauchen auf der Anlage sind ihnen verboten. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist zu beachten.

Nutzungsregeln

1.9 Mitglieder dürfen mit Gästen die Anlage / die Plätze nutzen. Das Mitglied zahlt für den Gast den vom Vorstand festgelegten Gastspielpreis.
1.10Der Betrieb von Geräusch erzeugenden Geräten ist während des Spielbetriebs verboten.
1.11 Eltern haben darauf zu achten, dass ihre minderjährigen Kinder die vorstehenden Bestimmungen einhalten.
1.12 Dem Platzwart obliegt die Pflege und Instandhaltung der Gebäude, sowie der Anlage und sonstigen Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der vom Vorstand beschlossenen Anweisungen. Alle anderen Vereinsmitglieder sind nicht berechtigt, dem Platzwart Anweisungen zu geben oder Aufträge zu erteilen. Beschwerden sind ausschließlich an den Vorstand zu richten.

Platznutzung

2.1 Die Spielflächen stehen den aktiven Mitgliedern und Gastspielern nach Maßgabe der folgenden Regelungen sowie nach den Anordnungen und sonstigen Weisungen des Vorstandes zum Zwecke der Ausübung des Tennissports zur Verfügung. Der aushängende Platzbenutzungsplan ist Bestandteil dieser Platz- und Spielordnung; seine Abänderung bedarf eines Beschlusses des Vorstandes; ein solcher Beschluss ist durch Aushang bekannt zu geben. Werden Turniere auf der Anlage ausgetragen, bestimmt allein die Turnierleitung/ Oberschiedsrichter die Benutzung der Plätze.

Platzpflege

2.2 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand bzw. der Platzwart oder der Oberschiedsrichter.
2.3 Die Plätze dürfen nur bespielt werden, wenn sie abgezogen und – sofern erforderlich – ausreichend befeuchtet worden sind. Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz nach dem Spiel großflächig abzuziehen.
2.4 Das Tennisspiel darf nur in tennisgerechter Sportkleidung ausgeübt, die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

Sportliches Verhalten

2.5 Kameradschaftsgeist und sportliche Fairness gebieten, dass auch Fortgeschrittene mit leistungsschwächeren Spielern üben. Ein Anspruch des Mitgliedes gegen den Verein auf Ausbildung besteht nicht.
2.6 Nach Ablauf der Spielzeit dürfen die Spieler nur abgelöst werden, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht.
2.7 Bei Turnieren stehen Mitgliedern der Gastvereine die Einrichtungen des Vereins unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen wie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. 

Verhalten in den Gebäuden und auf der Anlage

3.1 Die Räume in den Gebäuden sind für den Aufenthalt der Mitglieder/Gäste bestimmt. Das Betreten dieser Räume mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
3.2 Die Einrichtungen in den Umkleide- , Dusch- und Waschräumen sind pfleglich zu behandeln. Bei der Benutzung der Terrasse ist auf den Spielbetrieb besondere Rücksicht zu nehmen.

Regelverstöße

4.1 Wer in grober oder verletzender Weise oder trotz vorhergegangener Warnung durch den Sportwart oder ein sonstiges Mitglied des Vorstandes bzw. eines Beauftragten des Vorstandes gegen die vorstehenden Regelungen verstößt, insbesondere das Spiel stört, Anwesende belästigt oder den Platz verunreinigt, kann von der Anlage verwiesen werden.
Die Entscheidung trifft der Vorstand; ist Gefahr im Verzuge, so kann auch jede andere Person die erforderlichen Maßnahmen treffen. 

Haftung

Über die jeweilige Anordnung ist ein Protokoll von demjenigen anzufertigen, der die Entscheidung getroffen hat. Das Protokoll ist dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied zuzustellen, der für eine sofortige Unterrichtung der Vorstandsmitglieder Sorge zu treffen hat. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
4.2 Wer Einrichtungen des Vereins vorsätzlich oder grobfahrlässig beschädigt oder zerstört, ist verpflichtet, dem Verein den angerichteten Schaden zu ersetzen.