Radio Bremen berichtete über
unsere Jugendabteilung
im Rahmen der ARD Themenwoche:
Wir gesucht - was hält uns zusammen?
Der Ton des Videos mit freundlicher Genehmigung von Radio Bremen
Fotos Kai Kampen, Videoschnitt Michael Friede
Ab 12.9.2022 gelten in der Halle die neuen Winterkonditionen
Die Wintersaison 2022/2023 begann am 12.09.2022 und endet am 23.04.2023 (32 Wochen).
Die bestellten Abos sind im Buchungssystem eingetragen.
Übersicht der Stunden, die bereits belegt sind.
Stand 9.9.2022
Unsere Preise enthalten bereits das Lichtgeld,
weil wir keine Automaten mehr haben!
Buchungen, Anfragen und Anregungen, Wünsche an:
buchung@tennisclub-rot-weiss-bremerhaven.de
Show Match am 2. Oktober 2022
zwischen
Dustin Brown und
Tobias Kamke
auf der Anlage des
Tennisclub Rot-Weiss
Bremerhaven e.V.
Dustin und Tobias spielten beide in der Top 100 der ATP Weltrangliste,
höchste Platzierung beide 64.
Dustin ist weiterhin aktiv im Doppel unterwegs und ist aktuell wieder auf dem Weg in die TOP 100 der ATP Doppelweltrangliste.
Unsere Ball-Crew nach getaner Arbeit nach dem Einzel und zwei Doppeln mit Teilnehmern aus dem Turnierfeld als Partner für die beiden Stars.
Unsere Mitglieder buchen wie bisher die Stunden Online.
Gastspieler sind willkommen und werden von den Mitgliedern mit eingebucht. Die Kosten betragen wie bisher 8 € pro Mitspieler.
Für Nichtmitglieder, die in der Region Urlaub machen und für Interessierte Tennisspieler aus der Region bieten wir im Sommer
Tennis auch auf unserer Außenanlage an, sofern Plätze frei sind.
Alle Infos auf dieser Seite
Fragen, Probleme oder sonstige Wünsche
zu unseren Buchungssystemen bitte per Mail an
buchung@tennisclub-rot-weiss-bremerhaven.de
Willkommen beim Tennisclub Rot-Weiss Bremerhaven!
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um den Verein...
Der Vorstand
Die Anlage
Satzung
Beitrags- und Gebührenordnung
Familienbeitrag
Platz- und Spielordnung
° Der TC Rot-Weiss Bremerhaven wird 1963 gegründet
° Erster Vereinsvorsitzender Hans Lehmann
° Start mit 3 Aussenplätzen 1966
° Erweiterung auf 6 Aussenplätze 1968
° Bau der Tennishalle 1975
° Erweiterung auf 9 Aussenplätze 1977
° Hallenlichtanlage 2014 auf LED umgerüstet
° Online Buchungssystem für die Tennis-Halle September 2019
°2021 Einführung Online Buchungssystem für die Außenplätze
° 2021 Abschaffung der Lichtautomaten in der Halle.
Die Mitgliederversammlung am 23.3.2023 wählte eine Reihe neue Mitglieder in den Vorstand. Verabschiedet wurden Klaus Böhme und Heiner Siegmüller, die sich aus Altersgründen aus der Vorstandsarbeit zurückgezogen haben. Geehrt wurden Dr. Bernhard Buchwald für 50 Jahre und Dr. Peter Aissen für 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein.
Unsere Jugendarbeit boomt:
Hier findet ihr einen Artikel aus der NZ vom 23.4.2022
Unser Platzwart:
Oliver Wentzel.
Infos zur Tennisschule gibt es hier
Gastronomie
Halle
Außenplätze
Gastspieler
sind auf unserer Anlage herzlich willkommen.
Sie dürfen in Begleitung eines Vereinsmitgliedes des TC Rot-Weiss Bremerhaven spielen, wenn einem anderen Vereinsmitglied dadurch keine Wartezeiten entstehen! Die Buchung erfolgt über das Außenplatzbuchungssystem durch das Vereinsmitglied. Gastspielgebühr € 8,00
Wir wünschen unseren Gästen viel Spaß auf unserer Anlage
Sportwart
Kai Kampen
Email: kai@tennisclub-rot-weiss-bremerhaven.de
Alle aktuellen Informationen zu den Mannschaften findet man auf:
https://mybigpoint.tennis.de
Wir spielen im Tennisverband Niedersachsen-Bremen (TNB)
Die Mannschaften des Vereins
findet ihr auf dieser Seite
Eine kostenlose Registrierung ist erforderlich auf Mybigpoint.tennis.de
Hier findet ihr einen Artikel aus der NZ vom 23.4.2022
Ziele der Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche für den Tennissport zu gewinnen und zu motivieren. Spaß und Gemeinschaft stehen dabei an erster Stelle.
Der Breitensport ist die Basis des Vereins und hat ein großes Gewicht.
Durch gezieltes Training und andere Aktivitäten werden alle Kinder / Jugendliche gefördert.
Möglichst viele Spieler sollten am Punktspielbetrieb teilnehmen, um den Trainingserfolg zu festigen und zu verbessern.
Den talentierten Kindern / Jugendlichen wird es ermöglicht, Tennis als Leistungssport zu betreiben.
Durch gemeinsame Aktivitäten wird die Gemeinschaft gefördert.
1.1 Die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Gastspieler bei der Benutzung der Anlage und sonstigen Einrichtungen des Vereins bestimmen sich nach den folgenden Regelungen.
1.2 Den Anordnungen des Vorstandes ist Folge zu leisten: dieser übt das Hausrecht durch den 1. Vorsitzenden (in Abwesenheit durch ein anderes Vorstandsmitglied) aus.
1.3 Die Einrichtungen des Vereins sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung auf der Anlage zu sorgen; alle Mitglieder helfen freiwillig bei der Instandhaltung und Pflege der Anlage.
1.4 Wer die Anlage als Letzter verlässt, sorgt dafür, dass Gebäude und Anlage verschlossen werden, und schaltet die Beleuchtung aus. Mitgliedern wird unter besonderen Bedingungen und gegen Zahlung eines Pfands von zur Zeit EUR 30,00 ein Schlüssel für die gesamte Anlage überlassen.
1.5 Wer auf der Anlage einen Gefahr bringenden Zustand erkennt oder glaubt, einen solchen erkannt zu haben, ist verpflichtet, sich nach besten Kräften und bestem Wissen zu bemühen, Schäden zu verhindern. Gelingt es dem Mitglied nicht, die Gefahr abzuwenden, oder erscheint Selbsthilfe zwecklos, so ist Hilfe anzufordern und der Vorstand zu benachrichtigen. Besteht Feuergefahr oder ist ein Brand ausgebrochen, so ist die Feuerwehr zu rufen. Hat ein Mitglied sich ernsthaft verletzt, so ist ärztliche Hilfe zu rufen. Die Weisungen der Ärzte sind zu befolgen. Notruftelefone befinden sich in der Halle an der Frontseite zwischen den beiden Plätzen und im Vereinshaus vor dem Geschäftszimmer.
1.6 Hunde sind an der Leine zu führen! Der Aufenthalt von Tieren in den Gebäuden ist nicht gestattet!
1.7 Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes zulässig.
1.8 An Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen Tabak und alkoholische Getränke nicht ausgegeben werden. Der Genuss alkoholhaltiger Getränke sowie das Rauchen auf der Anlage sind ihnen verboten. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist zu beachten.
1.9 Mitglieder dürfen mit Gästen die Anlage / die Plätze nutzen. Das Mitglied zahlt für den Gast den vom Vorstand festgelegten Gastspielpreis.
1.10Der Betrieb von Geräusch erzeugenden Geräten ist während des Spielbetriebs verboten.
1.11 Eltern haben darauf zu achten, dass ihre minderjährigen Kinder die vorstehenden Bestimmungen einhalten.
1.12 Dem Platzwart obliegt die Pflege und Instandhaltung der Gebäude, sowie der Anlage und sonstigen Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der vom Vorstand beschlossenen Anweisungen. Alle anderen Vereinsmitglieder sind nicht berechtigt, dem Platzwart Anweisungen zu geben oder Aufträge zu erteilen. Beschwerden sind ausschließlich an den Vorstand zu richten.
2.1 Die Spielflächen stehen den aktiven Mitgliedern und Gastspielern nach Maßgabe der folgenden Regelungen sowie nach den Anordnungen und sonstigen Weisungen des Vorstandes zum Zwecke der Ausübung des Tennissports zur Verfügung. Der aushängende Platzbenutzungsplan ist Bestandteil dieser Platz- und Spielordnung; seine Abänderung bedarf eines Beschlusses des Vorstandes; ein solcher Beschluss ist durch Aushang bekannt zu geben. Werden Turniere auf der Anlage ausgetragen, bestimmt allein die Turnierleitung/ Oberschiedsrichter die Benutzung der Plätze.
2.2 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand bzw. der Platzwart oder der Oberschiedsrichter.
2.3 Die Plätze dürfen nur bespielt werden, wenn sie abgezogen und – sofern erforderlich – ausreichend befeuchtet worden sind. Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz nach dem Spiel großflächig abzuziehen.
2.4 Das Tennisspiel darf nur in tennisgerechter Sportkleidung ausgeübt, die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
2.5 Kameradschaftsgeist und sportliche Fairness gebieten, dass auch Fortgeschrittene mit leistungsschwächeren Spielern üben. Ein Anspruch des Mitgliedes gegen den Verein auf Ausbildung besteht nicht.
2.6 Nach Ablauf der Spielzeit dürfen die Spieler nur abgelöst werden, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht.
2.7 Bei Turnieren stehen Mitgliedern der Gastvereine die Einrichtungen des Vereins unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen wie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
3.1 Die Räume in den Gebäuden sind für den Aufenthalt der Mitglieder/Gäste bestimmt. Das Betreten dieser Räume mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
3.2 Die Einrichtungen in den Umkleide- , Dusch- und Waschräumen sind pfleglich zu behandeln. Bei der Benutzung der Terrasse ist auf den Spielbetrieb besondere Rücksicht zu nehmen.
4.1 Wer in grober oder verletzender Weise oder trotz vorhergegangener Warnung durch den Sportwart oder ein sonstiges Mitglied des Vorstandes bzw. eines Beauftragten des Vorstandes gegen die vorstehenden Regelungen verstößt, insbesondere das Spiel stört, Anwesende belästigt oder den Platz verunreinigt, kann von der Anlage verwiesen werden.
Die Entscheidung trifft der Vorstand; ist Gefahr im Verzuge, so kann auch jede andere Person die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Über die jeweilige Anordnung ist ein Protokoll von demjenigen anzufertigen, der die Entscheidung getroffen hat. Das Protokoll ist dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied zuzustellen, der für eine sofortige Unterrichtung der Vorstandsmitglieder Sorge zu treffen hat. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
4.2 Wer Einrichtungen des Vereins vorsätzlich oder grobfahrlässig beschädigt oder zerstört, ist verpflichtet, dem Verein den angerichteten Schaden zu ersetzen.
In unserer Halle befinden sich 2 Plätze mit Umkleide- und Duschmöglichkeiten und einem Clubraum für ca. 20 Personen.
Der Schwingboden (gelenkschonend!) ist mit Teppichboden ausgelegt.
Daher darf nur mit Hallenschuhen gespielt werden.
Ausserdem müssen Nichtmitglieder den Hallenschlüssel für € 30,- leihen.
Das Licht wird per Schalter eingeschaltet. Das Ausschalten erfolgt per Bewegungsmelder.
Hallenplätze sind für Sommer- und Wintersaison über das Internet hier buchbar:
Onlinebuchungssystem
Fragen zum Hallenbuchungssystem beantwortet unser Webmaster
Michael Friede
Nutzen Sie das Kontakformular !
Aus gegebenem Anlass möchte der Vorstand erneut darauf hinweisen,
dass in der Halle nur mit glatten Sohlen gespielt werden darf.
Es dürfen nur farblose Getränke in der Halle benutzt werden.
Samstagabend ab 18.00 Uhr können beide Plätze zu einem Pauschalpreis von
Euro 100,- gebucht werden mit Nutzung des Aufenthaltsraumes.
Die Buchung ist nicht möglich bei etwaigen Punktspielen.
Wenn ein Mitglied den Platz für sich und drei Nichtmitglieder bucht, muß er die Platzgebühr für Nichtmitglieder zahlen.
Wenn nur ein oder zwei Nichtmitglieder mitspielen, zahlt das Mitglied nur die Mitgliederplatzgebühr.
Für Mitglieder des Vereins werden beim Buchungsvorgang die Preise korrekt angezeigt.
Nichtmitglieder orientieren sich bitte in der Preisübersicht über die korrekten Mehrkosten für die Hallenstunde.
Es ist einmalige Registrierung erforderlich.
Die Berechnung der Hallenzeiten erfolgt jeweils zum Monatsende per Lastschrift.
Nicht-Club-Mitglieder müssen ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Diese finden Sie im Download-Bereich.
Erst danach erfolgt die Freischaltung des Benutzers
Abonnements werden weiterhin schriftlich über das Bestellformular bestellt, das zu den jeweiligen Saisonalen Buchungszeiten im Downloadbereich bereitgestellt wird.
Weitere Fragen beantwortet unser Sekretariat, das nur montags von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet ist
oder H. Siegmüller Tel: 04743 5771.
Abo 1 Std. 30 Min.
Mo - Fr 7 - 13 410 € 7,00 €
13 - 16 325 € 6,00 €
16 - 21 530 € 9,00 €
ab 21 410 € 7,00 €
Sa und So 315 € 6,00 €
Abo 1 Std. 30 Min.
475 € 9 €
400 € 8 €
595 € 11 €
465 € 9 €
375 € 7 €
Die Halle kann von 7 Uhr bis 23 Uhr
genutzt werden.
Samstagabend ab 18.00 Uhr können beide Plätze zu einem Pauschalpreis von
Euro 100,- gebucht werden
mit Nutzung des Aufenthaltsraumes.
1. Die Plätze werden im Abonnement für die volle Winter- oder Sommersaison für bestimmte Tage und Zeiten zu vollen Stunden, nach Absprache auch zu halben Stunden, vermietet. Freie Stunden können direkt durch gut leserliche Angabe des Vor- und Zunamens reserviert werden. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und den von diesem bestimmten Mitspielern zur Benutzung zur Verfügung.
2. Die Platzmiete ist mit Bestätigung der Reservierung fällig. Die Miete ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Platz zur gemieteten Zeit benutzt wird. Wenn die Benutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Miete.
3. Dem Vorstand ist es gestattet, die Plätze gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete für besondere Zwecke, zum Beispiel Turniere, in Anspruch zu nehmen.
4. Die Spielzeit je Platz und Stunde beträgt 60 oder 30 Minuten entsprechend der jeweils vollen oder halben Uhrzeit. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen, auch wenn die Spieler der Folgestunde noch nicht da sind.
Der letzte Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass die Fenster geschlossen sind und die gesamte Beleuchtung (incl. Notbeleuchtung) gelöscht wird.
5. Das Spielen ist nur in Tenniskleidung gestattet. Alle Spielflächen dürfen nur mit sauberen Hallentennisschuhen (Sportschuhe mit glatter Sohle) betreten werden, auf gar keinen Fall mit Straßenschuhen. Für Schäden wird der Spieler ersatzpflichtig gemacht.
6. Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen.
7. Der Vorstand und die von ihm Beauftragten üben gegenüber den Besuchern und Benutzern die Rechte des Hausherrn aus.
8. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu benutzen. Das Spielen des Balles an die Hallenwand ist untersagt. Die Besucher der Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden haftbar. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Besuchern und Benutzern der Tennisanlagen für Unfälle, Verluste und Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jeder Art inner- und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht ein Versicherungsschutz greift.
9. Der Aufenthalt von Tieren ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
10. Die Hallenordnung wird mit dem Abschluss einer Platzbuchung anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich auch jeder Besucher den Regelungen dieser Hallenordnung.
Der TC Rot-Weiss bietet einen attraktiven Familienbeitrag:
Familienbeitrag (2 Erwachsene plus Kinder bis zum Alter von 18 Jahren): 430,00 € / Jahr
Kleinfamilie (1 Erwachsener plus Kinder bis zum Alter von 18 Jahren): 270,00 € /Jahr
Nähere Informationen über den Vorstand.
Nutzen Sie das Kontaktformular
Aufnahmeantrag
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Siebenbergensweg 80
27580 Bremerhaven
Vorstand:
1. Vorsitzender Klaus Stöver
Tel: 0471 - 84826
Fax: 0471 - 8939555
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Vereinsregister beim Amtsgericht Bremerhaven Nr. 589
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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
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Sicherheitsmassnahmen
Wir treffen nach Massgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Massnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).